Mietgegenstände

§ 1
Die Bezahlung der gemieteten Geräte erfolgt ausschließlich bei Abholung und in bar.
§ 2
Bei Neukunden ist die Vorlage eines Personalausweis erforderlich.
§ 3
Die Bezahlung einer Kaution ist erforderlich. Sie entspricht in seiner Höhe dem Tagesmietpreis des Mietgegenstandes. Ohne zusätzliche Kosten.
§ 4
Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig!
§ 5
Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag, dass ihm der Mietgegenstand in sauberem, betriebsbereiten und technisch einwandfreien Zustand übergeben wurden. Der Mieter erkennt mit seiner geleisteten Unterschrift die hier aufgelisteten
Geschäftsbedingungen an.
§ 6
Der Mieter haftet im allgemeinen für den Mietgegenstand. Auch im Falle der Beschädigung und Entwendung.
§ 7
Nichtgenutzte oder durch fehlende Stromanschlüsse nicht genutzte Mietgegenstände sind Sache des Mieters.
§ 8
Die Verantwortung für die sachgerechte Montage und Bedienung trägt der Mieter
§ 9 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden die durch die Benutzung der Mietgegenstände entstehen.
§ 10
Sollte ein Mietgegenstand nicht funktionieren, so ist dies umgehend dem Vermieter zu melden. Reparaturen dürfen ausschließlich nur vom Vermieter vorgenommen werden.
§ 11
Der Mieter haftet für den Mietgegenstand die durch falsche Handhabung, Stromanschlüsse, Stromaggregate, falsch angeschlossene Drehstromkabel, Verteiler, und so weiter, entstehen.
§ 12
Sind Schäden am Mietgegenstand entstanden, so behalten wir uns vor die Reparaturkosten dafür in Rechnung zu stellen.
§ 13
Für bestellte und nicht abgeholte Mietgegenstände berechnen wir den vollen Mietpreis.
§ 14
Für eine verspätete Rückgabe eines Mietgegenstandes wird pro Tag ein Betrag in Höhe des Tagessatzes berechnet.
§ 15
Der Mieter verpflichtet sich den Mietgegenstand in ordnungsgemäßen, sauberen, technischem einwandfrei funktionierenden, und vollständigen Zustand an die Firmenadresse zurückzubringen.
Wir behalten uns vor bei Nichteinhaltung eventuelle Reparaturen, Reinigungen, auch aufwickeln von Kabeln, in Rechnung zu stellen.
§ 16
Mietgegenstände die unbeaufsichtigt auf unserem Firmengelände in Loffenau abgestellt werden, gelten als nicht ordnungsgemäß zurückgegeben und unterliegen der Haftung des Mieters.

§ 17 Erfüllungsort ist 97320 Sulzfeld, Kitzinger Str. 1a

§ 18 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt.