Mietgegenstände
§ 1
Die Bezahlung der gemieteten Geräte erfolgt ausschließlich
bei Abholung und in bar.
§ 2
Bei Neukunden ist die Vorlage eines Personalausweis
erforderlich.
§ 3
Die Bezahlung einer Kaution ist erforderlich. Sie
entspricht in seiner Höhe dem Tagesmietpreis des
Mietgegenstandes. Ohne zusätzliche Kosten.
§ 4
Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung
des Vermieters zulässig!
§ 5
Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem
Mietvertrag, dass ihm der Mietgegenstand in sauberem,
betriebsbereiten und technisch einwandfreien Zustand
übergeben wurden. Der Mieter erkennt mit seiner geleisteten
Unterschrift die hier aufgelisteten
Geschäftsbedingungen an.
§ 6
Der Mieter haftet im allgemeinen für den Mietgegenstand.
Auch im Falle der Beschädigung und Entwendung.
§ 7
Nichtgenutzte oder durch fehlende Stromanschlüsse nicht
genutzte Mietgegenstände sind Sache des Mieters.
§ 8
Die Verantwortung für die sachgerechte Montage und
Bedienung trägt der Mieter
§ 9 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden die
durch die Benutzung der Mietgegenstände entstehen.
§ 10
Sollte ein Mietgegenstand nicht funktionieren, so ist dies
umgehend dem Vermieter zu melden. Reparaturen dürfen
ausschließlich nur vom Vermieter vorgenommen werden.
§ 11
Der Mieter haftet für den Mietgegenstand die durch falsche
Handhabung, Stromanschlüsse, Stromaggregate, falsch
angeschlossene Drehstromkabel, Verteiler, und so weiter,
entstehen.
§ 12
Sind Schäden am Mietgegenstand entstanden, so behalten wir
uns vor die Reparaturkosten dafür in Rechnung zu stellen.
§ 13
Für bestellte und nicht abgeholte Mietgegenstände berechnen
wir den vollen Mietpreis.
§ 14
Für eine verspätete Rückgabe eines Mietgegenstandes wird
pro Tag ein Betrag in Höhe des Tagessatzes berechnet.
§ 15
Der Mieter verpflichtet sich den Mietgegenstand in
ordnungsgemäßen, sauberen, technischem einwandfrei
funktionierenden, und vollständigen Zustand an die
Firmenadresse zurückzubringen.
Wir behalten uns vor bei Nichteinhaltung eventuelle
Reparaturen, Reinigungen, auch aufwickeln von Kabeln, in
Rechnung zu stellen.
§ 16
Mietgegenstände die unbeaufsichtigt auf unserem
Firmengelände in Loffenau abgestellt werden, gelten als
nicht ordnungsgemäß zurückgegeben und unterliegen der
Haftung des Mieters.
§ 17 Erfüllungsort ist 97320 Sulzfeld, Kitzinger Str. 1a
§ 18 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder nicht
durchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen
Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt.